Eine vZEV entspricht einem Netzinkludierenden Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Anders als beim herkömmlichen ZEV, wo alle Gebäude ein und den selben Netzanschluss besitzen müssen, ist es bei einem vZEV möglich mehrere Netzanschlüsse an ein und dem Selben Niederspannungstransformator (< 1kV) zu vereinen.
Neben dieser grundlegenden Anforderung sind noch weitere Punkte zu klären ob und mit wem in der Nachbarschaft eine vZEV ermöglicht werden kann.
Dazu gehören:
effektive Netztopologie
Verbindungstypen(Muffennetze oder Verteilkabinen)
Diese initiale Abklärung zu diesen Themen wird beim Verteilnetzbetreiber direkt angefragt.
Danach wird klar ob ein vZEV möglich ist wenn ja mit welchen Teilnehmern.
Diese Information muss spätestens nach 14 Tagen mit einer positiven oder negativen Rückmeldung und Begründung vom VNB vorliegen.
In einem zweiten Schritt müssen Interessensabklärungen erfolgen. Sie benachrichtigen die möglichen Teilnehmer mit der Möglichkeit einer Partizipation beim vZEV.
Die Information darüber, als auch die positiven Antworten sollen schriftlich mit Unterschriften zur Teilnahme festgehalten werden.
Diese werden später für die Datenübertragungsfreigabe nötig sein, als auch als Beilage zu Verträgen und anderem.
An diesem Punkt muss dem VNB eine offizielle vZEV Anmeldung mit allen Interessenten vorgelegt werden. Innerhalb von 3 Monaten werden weitere Punkte zum vZEV geprüft und erledigt.
Produktionsleistung muss mindestens 10% der Bezugsleistung betragen.
Befinden sich alle Teilnehmer hinter dem selben Verknüpfungspunkt auf Niederspannungsebene?
Sind an allen Standorten bereits smart-Meter installier oder nicht? (Müssen dann Nachgerüstet werden)
Weitere Hardware vorhanden zur lokalen Auslesung der Zählerpunkte und oder Antrag für SDTA Übertragung via Swisseldex vorhanden?
Nach Erfüllung aller obiger Punkte und rund 3 Monaten kann die vZEV seinen Betrieb aufnehmen.
ZEV: Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Private Messung
Private Abrechnung
VNB-Zähler am Einspeisepunkt mit Rechnung des VNB
VNB-Modell:
Messung durch VNB
Abrechnung und tarifierung durch VNB
Bilanzierung auf Verbrauchs- und Solarproduktionszählern
Normalbezüger:
Strombezüger beim VNB als Haus oder Wohnung im EFH oder MFH
Ein Gebäude teilt sich einen gemeinsamen Hausanschluss.
Umstieg von VNB-Modell zu vZEV einfach möglich.
Damit wird das bisherige VNB-Model im Prinzip einfach privat verwaltet und Abgerechnet als vZEV und ist damit losgelöst von den Dienstleistungen des VNB.
Mehrere ZEV oder Gebäude mit eigenem Netzanschluss teilen sich den gleichen Niederspannungsanschluss (<1kV)
Diese dürfen nun die Verbindungsleitungen zwischen den Gebäuden zur Übertragung von Solarstrom nutzen.
Damit wird die in den linken Gebäuden produzierte Energie auch den MFH rechts zur Verfügung gestellt.
Nicht aber dem EFH, da dieses sich ausserhalb der genehmigten Topologie einer vZEV befindet.
Die Voraussetzungen der Topologie zur berechtigten Teilnahme am vZEV ist unterhalb detailierter definiert.
Gleiche Sammelschiene oder Verteilkasten auf der Niederspannungsebene (< 1kV)
Alle Gebäude sind auf den gleichen Verteilkasten oder die gleiche Sammelschiene auf der Niederspannungsebene NE7 geführt.
Gleiche Sammelschiene auf der Niederspannungsseite am Netztransformator (<1kV)
Alle Gebäude sind am gleichen Transformator angeschlossen und sind auf der Niederspannungsebene an der gleichen Sammelschiene angeschlossen.
Muffennetze
Eine erweiterte vZEV über mehrere Gebäude geht nur wenn sich Gebäude die gleiche Muffe teilen
(sehr selten der Fall)
Das bilden einer vZEV eines Einzelgebäudes ist aber immer möglich.
Bei einer vZEV können verschiedene Infrastrukturen vom Netzbetreiber und aus privatem Umfeld aufeinander treffen. Die Messung der verschiedenen Gebäude kann unterschiedlich bereitgestellt werden und fügt sich im vZEV zu einem einheitlichen Tarifmodell zusammen.
Ehemaliges Praxismodel (VNB)
ZEV mit Privatmessungen (Bilanzzähler vom VNB)
Einfamilienhäuser mit Solarproduktion
Einzelne Wohnungen und Häuser ohne Solarproduktion mit Privatmessungen oder VNB-Messungen.
Die Tarifierung einer vZEV orientiert sich an der Gleichberechtigung der Teilnehmer. Alle Teilnehmer haben gleichviel Anspruch auf die aktuell produzierte Solarleistung.
Damit die Tarifierung der verschiedenen Modelle zusammen gelingt, bedarf es ausgewählter Zählereinheiten um diese als Referenz in unserem Tarif zu hinterlegen.
Im Nachfolgenden Bild sind alle Relevanten Messpunkte angegeben welche für die korrekte Bilanzierung und Tarifierung pro Infrastruktur benötigt werden.
Bei diesem Modell besteht kein Messpunkt als Bilanzzähler, weder vom Energieversorger, noch privat. Daher wird dieser ZEV virtuell Bilanziert.
Dafür bedarf es der Messung aller Produzenten und aller Verbraucher. Das Modell funktioniert als Einzelgebäude, aber auch als teil einer erweiterterten vZEV.
Bei diesem Modell besteht mindestens ein Messpunkt des Energieversorgers am ZEV Hauptanschlusspunkt. Die Daten dieses Messpunktes können entweder über einer privaten Untermessung oder über den Datenhub des Energieversorgers in smart-me Importiert werden.
Die Private Untermessung ermöglicht eine effiziente Echtzeitsteuerung des ZEVs welche mit dem Zähler des Energieversorgers nur bedingt emöglicht werden kann.
Mehr zum Messkonzept von privaten ZEV's
Bei diesem Modell besteht mindestens ein Messpunkt des Energieversorgers am Hauptanschlusspunkt und teilweise auch eine Produktionsmessung.
Die Tarifierung eines Reihenhauses ist ohne Solarproduktionsmeter möglich. Optimalerweise ist aber die Solarproduktion des Reihenhauses auch gemessen, entweder vom VNB oder privat.
Diese Daten können durch Messung mittels einem smart-me Telstar als Privatmessung oder als Datenhubimport via Swisseldex erhoben werden.
Bei diesem Modell besteht mindestens ein Messpunkt des Energieversorgers am Hausanschluss. Die Daten dieser Verbraucher können als Datenhubimport via Swisseldex erhoben werden.
Ein Mehrfamilienhaus ohne Solaranlage aber Privatmessungen folgt es der Messinfrastruktur des ZEV ohne Produktion.
Die Messdaten der relevanten Messstellen können via Datenhub von Swisseldex importiert werden.
Smart-me ist als Empfänger dieser Daten bei Swisseldex gelistet
Die Daten werden von den Energieversorgern nach Anfrage und Freigabe via Swisseldex an den smart-me Importdatenhub gesendet. Die Daten können dann im jeweiligen smart-me Account verwaltet, visualisiert und abgerechnet werden.
Eigenschaften der Daten der Energieversorger:
EBIX, SDAT-Datenformat
15-Minuten Auflösung
Bereitstellung ca. alle 24h unverifiziert
Bereitstellung ca. alle 30 Tage verifiziert
Hier findest du eine detaillierte Anleitung zum Datenimport: Details zum Swisseldex Import
Ja, es ist möglich, die Voraussetzungen dafür aber nur sehr selten erfüllt.
Damit in einem Muffennetz ein vZEV entstehen kann, müssen sich alle Gebäude exakt die gleiche Muffe Teilen. Ansonsten wird das öffentliche Netz zwischen Muffe und Muffe einbezogen was nicht mehr der Regulierung des vZEV entspricht.
Ja, für die hausinternen Produktions- und Verbrauchsmessungen.
Innerhalb des gegründeten vZEV ist der vZEV Betreiber selbständig für die Messung und Abrechnung verantwortlich. Daher impliziert dies auch dass der vZEV Betreiber das Messmittel seiner Wahl einsetzen kann für den ganzen vZEV.
Der Verteilnetzbetreiber braucht aber natürlich zur Gegenmessung und Bilanzierung des vZEV selber auch Messpunkte. Diese muss er entsprechend setzen.
Will nun ein Mehrfamilienhaus ohne Solaranalage zum vZEV stossen, so kann für die Abrechnungseinheiten je ein Privatzähler installiert werden. Der Verteilnetzbetreiber muss dann aber entsprechend am Hausanschluss einene Messpunkt setzen.
Ja und Nein.
Es ist möglich aus zwei bestehenden ZEV's am gleichen Trafoanschluss ein vZEV zu gründen.
Es ist aber nicht möglich, dass die beiden ZEV's rechtlich individuell bestehen bleiben.
Rechtlich gesehen wird aus diesen zwei ZEV's eine einzelne (v)ZEV.
Die beiden ZEV's werden also rechtlich aufgelöst und durch eine (v)ZEV ersetzt.
Ja und Nein.
Es ist exakt gleich geregelt wie beim ZEV.
Die Tarifstruktur innerhalb eines ZEV oder eins vZEV's darf privatrechtlich selber und abweichend vom Angebot des Verteilnetzbetreibers geregelt werden.
Es sind aber weiterhin die rechtlichen Grundladen des ZEVs in Sachen Preisgestaltung anzuwenden.
Beispiel:
Wenn der Netzstrom als Einheitstarif mit Leistungstarif geregelt ist, darf innerhalb des ZEV's oder vZEV's auch entschieden werden nur einen Einheitstarif oder einen Doppeltarif anzubieten.
Hingegen muss sichergestellt werden, das unabhängig von der gewählten Tarifierung nicht mehr Geld eingenommen wird als der Netzstrom tatsächlich gekostet hat.
Der Interne Solarstrom hat auch den Regeln zu folgen und darf je nach angewandter Regel nicht mehr als 80% bis max. 100% des gleichwertigen Netzstromes kosten.