Zähler Zertifizierungen
Dieser Abschnitt fasst die in der Schweiz geltenden Regelungen zu Eichrecht und MID zusammen. Die Verordnung findest du hier: Verordnung des EJPD über Messmittel für elektrische Energie und Leistung (EMmV)
Measuring Instruments Directive (MID) - Zertifizierung
Bei dem Konformitätsbewertungsverfahren prüft eine bezeichnete Stelle, ob das Messmittel oder die Herstellung des Messmittels den gesetzlichen Anforderungen genügt. Die Konformitätsbewertung wird von der bezeichneten Stelle für den Hersteller des Messmittels durchgeführt. Der Hersteller stellt dann für das Messmittel die Konformitätserklärung hinsichtlich der Erfüllung einer Rechtsnorm aus.
Unterliegt das Messmittel der Messgeräterichtlinie 2004/22/EG (Elektro-, Wärme-, Wasser-, Kälte- oder Gaszähler), dann muss die Konformitätsbewertungsstelle zusätzlich von der EU-Kommission benannt werden.
Solche Messmittel sind am „CE“ respektive „CH“ in Kombination mit dem Metrologiekennzeichen „M“ erkennbar.
Beispiel: CE M 20 (Eichungsjahr) 1259 (Eichstelle)
Lastgangzertifizierung
Die Lastgangzertifizierung CH-Lastgang ermöglicht dem Verwender die Abrechnung anhand Zählerstandsablesungen mit mindestens 15 Minuten Intervall. Diese Zertifizierung erfordert zusätzliche technische Möglichkeiten und behandelt die Signierung, Datenspeicherung und die Übertragungswege (Sicherheit, Verschlüsselung) der Daten.
3-Phasen Energiezähler Telstar, 3-Phasen Zähler Telstar CT und Pico Ladestation besitzen sowohl die MID- als auch die CH-Lastgang Zertifizierung.
Zertifizierungen im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Beide der folgenden Varianten deckt die smart-me Technologie ab:
Variante 1: ZEV Abrechnung mittels Zählerständen und Einheits- oder Doppeltarif (MID benötigt)
Ein ZEV kann mittels Zählerstandsbeginn und Zählerstandsende (Stichtagen) abgerechnet werden. Dafür wird vom Gesetzgeber lediglich ein Messgerät mit MID-Zertifizierung verlangt. Tarifunterschiede sind nur mit externem Signal möglich mit Hoch- und Niedertarif, ansonsten kann ein Einheitstarif genutzt werden.
Vorteil:
Messgerät muss nur MID zertifiziert sein. (smart-me 3-Phasen Energiezähler Telstar)
Einfache Abrechnung der Zählerstände an Stichtagen.
Einfache Softwarelösung möglich oder auch manuell.
Nachteil Einheitstarif:
Die Kosten können nur nach Bezugsmengen verrechnet werden.
Keine mieterseitige Kostenoptimierung möglich durch sorgfältige Stromnutzung zur passenden Zeit.
Keine gezielte Solarstromnutzung durch die Mieter. (Tiefere Effizienz beim internen Stromverkauf)
Nachteil Doppeltarif mit externem Tarifsignal:
Die Kosten können nur nach Bezugsmengen im HT- und NT-Tarif mittels externem Steuersignal zugeteilt werden. (Kein Solartarif)
Limitierte mieterseitige Kostenoptimierung möglich durch sorgfältige Stromnutzung zur passenden Zeit.
Keine gezielte Solarstromnutzung durch die Mieter. (Tiefere Effizienz beim internen Stromverkauf)
Variante 2: ZEV Abrechnung mittels Lastgang und Mehrtarifsystem (MID und CH-Lastgang Zertifizierung benötigt)
Ein ZEV kann mittels Lastgangdaten (15-Minuten Intervalle) abgerechnet werden. Diese Variante eröffnet den vollen Umfang eines ZEV mit allen Vorteilen für Mieter und ZEV-Besitzer.
Vorteil:
Ermöglicht das Abrechnen mit verschiedenen Tarifen. (NT-, HT-, Solartarif)
Verteilt die anfallenden Kosten auf den jeweiligen Verursacher. (Berücksichtigt auch Verfügbarkeit von Solarstrom mit speziellem Tarif)
Mieter können ihre Kosten selber optimieren und das Augenmerk auf den Solarstrom legen.
Der selbst produzierte Solarstrom kann effektiver intern verkauft werden und so den ROI verbessern.
Differenzierte Stromtarife machen die Liegenschaft gesamtheitlich für Mieter attraktiver.
Nachteil:
Benötigt MID- und Lastgang-zertifizierte Messgeräte. (smart-me 3-Phasen Energiezähler Telstar)
Benötigt fähige Software zum Speichern, Auswerten und Umsetzen der Lastgangdaten.
Zertifizierungen für Ladestationen
Bestimmungen zum Abrechnen von Ladestationen in der Schweiz
Ladepunkte im Mietverhältnis:
Die Schweiz verlangt von Ladestationshardware, welche in einem Mietverhältnis verwendet werden, grundsätzlich dasselbe wie bei üblicher Zählerhardware:
MID-Zertifizierung, um die erfasste Energie im Einheitstarif abzurechnen.
CH-Lastgang-Zertifizierung + MID Zertifizierung, um die erfasste Energie im Multitarif (HT-, NT-, Solar-Tarif) abzurechnen.
Ladepunkte im öffentlichen Bereich mit unterschiedlichen Nutzern:
In Deutschland ist die Gesetzeslage definiert worden und verlangt Eichrechtskonformität. (siehe Deutschland).
In der Schweiz sind aktuell keine gesetzlichen Vorschriften zur MID Konformität definiert.
Hinweis:
Die Beschriftungen rechts sind zwingende Symbole, welche auf der Hardware jederzeit sichtbar sein müssen, um MID, Lastgang oder Eichrecht zu besitzen.
Zwingende Beschriftungen auf der Ladehardware:
MID-Zertifizierung:
CH-Lastgang-Zertifizierung:
Bestimmungen zum Abrechnen von Ladestationen in Deutschland
Ladepunkte im Mietverhältnis:
Deutschland verlangt von Ladestationshardware, welche in einem Mietverhältnis verwendet werden, grundsätzlich dasselbe wie bei üblicher Zählerhardware:
MID-Zertifizierung, um die erfasste Energie abrechnen zu dürfen.
Ladepunkte im öffentlichen Bereich mit unterschiedlichen Nutzern:
In Deutschland besteht die Notwendigkeit einer Eichrechtskonformität für öffentliche Ladepunkte. Die Grundlage für das Eichrecht ist das die Zähler-Hardware in der Ladestation, die MID-Zertifizierung besitzt.
Hinweis:
Die Beschriftungen rechts sind zwingende Symbole, welche auf der Hardware jederzeit sichtbar sein müssen, um MID, Lastgang oder Eichrecht zu besitzen.
Zwingende Beschriftungen auf der Ladehardware:
MID-Zertifizierung:
Eichrecht:
Eichrecht Zertifizierung (Deutschland)
Das Eichrecht ist ein deutsches Gesetz, das die Genauigkeit und Transparenz von Messungen in Deutschland regelt. Beim Laden von E-Fahrzeugen stellt diese Verordnung sicher, dass die Messungen an den Ladestationen genau und transparent sind, um die Verbraucher zu schützen.
Nach dem Eichrecht müssen E-Ladestationen mit einem Stromzähler ausgestattet sein, der zertifiziert und geeicht (MID) ist.
Der Stromzähler misst die verbrauchte Energie und bestimmt den Betrag, der dem E-Fahrer in Rechnung gestellt wird.
Die Eichrecht-Vorschriften regeln auch andere Aspekte der Abrechnung. Die Ladestationen müssen die Preise deutlich anzeigen und den Kunden eine Quittung aushändigen, auf der die verbrauchte Energiemenge, der berechnete Preis und andere relevante Details angegeben sind.
Die Ladevorgänge müssen dabei durch eine unabhängige Transparenzsoftware auf ihre Korrektheit gegengeprüft werden können.
Das Eichgesetz regelt auch die Fragen der Datensicherheit und der Energieverluste bei den Ladevorgängen durch Verkabelung oder andere Mittel.
Nacheichung von MID Zählern
Alle Informationen unter Vorbehalt und gemäss EMmV 941.251 (Stand 1. Januar 2018).
Zähler
Zähler müssen vom eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) oder von einer ermächtigten Eichstelle wie folgt nach dem Verfahren nach Anhang 7 Ziffer 1 MessMV nachgeeicht werden:
a. Zähler mit elektronischem Messwerk: alle 10 Jahre (smart-me 3-Phasen Energiezähler Telstar)
b. Zähler mit elektromechanischem Messwerk: alle 15 Jahre
Wandler (Stromsensoren)
Wandler müssen vom METAS oder von einer ermächtigten Eichstelle wie folgt nach dem Verfahren nach Anhang 7 Ziffer 1 MessMV nachgeeicht werden:
a. induktive Wandler mit unteilbarem Kern: alle 60 Jahre
b. andere Wandler als jene nach Buchstabe a: alle 2 Jahre.
Verlängerung der Gültigkeit einer bestehenden Eichung
Die Zertifizierung ist, unabhängig vom Hersteller, 10 Jahre gültig.
Eichen im Losverfahren (statistisches Prüfverfahren)
Die SAK und die CKW eichen smart-me Zähler im Losverfahren kostenpflichtig nach. Bitte wende dich bei Interesse direkt an die jeweiligen Leiter der Eichstellen. In der Praxis werden die meisten Zähler in ZEV nicht nachgeeicht sondern, über die Jahre abgeschrieben und am Ende von deren Lebenszeit durch neue Zähler ersetzt.
Das Prüfen im Losverfahren erfordert eine erste Stichprobenüberprüfung nach 5 Jahren und dann periodisch alle 5 Jahre wieder.
Gibt das METAS das Los nach Buchstabe E Ziffer 6 frei, so gelten die Zähler des freigegebenen Loses für weitere 5 Jahre als geeicht, sofern sie dem statistischen Prüfverfahren unterstellt bleiben.
Konsequenz
Läuft die Eichung der Geräte aus und ein Loseichungsprüfverfahren ist nicht möglich, müssen die Zähler nach 10 Jahren mit neuen Geräten ersetzt werden.
MINERGIE Zertifizierung mit smart-me
Zur MINERGIE-Zertifizierung bedarf es eines passenden Messystems für das verlangte Monitoring. Dafür geeignet sind laut Reglement von Minergie "zertifizierte Modul Systeme" sowie "nicht zertifizierte Systeme", welche die nötigen Daten erheben und visualisieren können. (Stand: 6.2.2023, bitte konsultiere zur Abklärung Minergie für aktuelle Informationen)
Reglement MINERGIE:
Unter Abschnitt 1.5.1 steht, das auch nicht zertifizierte Messsysteme verwendet werden dürfen, sofern sie den Ansprüchen des Produktreglements von MINERGIE-P und -A genügen.
Produktreglement MINERGIE-P und -A:
Punkt 15 Monitoring: Verweis auf die detaillierten Anforderungen im "Anhang E" des gleichen Dokuments.
(Stand 06.02.2023 Produktreglement 2021)
Anhang E: Anforderung an das Monitoringsystem
Die Monitoring-Einrichtungen von Minergie-Bauten, die gemäss Kapitel 15 mit einer solchen ausgerüstet werden müssen, haben folgenden Anforderungen zu genügen:
Energieflüsse
Es müssen mindestens die folgenden Energieflüsse separat gemessen werden:
Endenergieverbrauch für Raumheizung und Wassererwärmung pro Heizsystem
Elektrizität ohne Wärmeerzeugung: Allgemeinstrom, Wohnbereich, gewerbliche
Nutzungen (Läden, Büros, etc.)
Gebäudeeigene Energieproduktion (Photovoltaik, Solarthermie, WKK)
Kühlung/Klimatisierung bei Zweckbauten
Zusätzlich für Gebäude >2000m2 EBF je eine zentrale Messstelle pro Gebäude:
Nutzenergie von Heizwärme
Nutzenergie von Warmwasser
Es wird empfohlen, den Energieverbrauch des Elektroheizstabes mit einem separaten Zähler zu messen, sofern ein solcher im Wassererwärmer verwendet wird.
Messung und Messdatenverarbeitung
Die Anforderungen bezüglich zu messender Energieflüsse und an die Messung sind
Minimalanforderungen. Differenzierungen sind zulässig und erwünscht.
Es muss ein Vergleich zu Vorjahresmesswerten und mehrjährigen Mittelwerten ermöglicht werden.
Visualisierung
Die Messdaten müssen mindestens als Monats- und Jahresdaten ausgewiesen und in leicht verständlicher Form grafisch dargestellt werden.
Die Visualisierung muss automatisch erfolgen oder in einfach zu handhabenden Abläufen machbar sein.
Wie erfüllt smart-me alleine die Anforderungen?
Smart-me und das Energiemonitoring System erfüllen diese Anforderungen mit:
Daten Online (Browser und App)
Zugang für Messsystembesitzer und auch Mieter.
Live-Daten in Sekunden für smart-me Zähler. In welchem Intervall senden die Zähler Daten?
Visualisierung mit Lastgangdatendiagrammen. (Vergleiche pro Zähler und Ordner zu Vortag, Vorwoche, Vormonat und Vorjahr)
Visualisierung Live mit editierbarem Inhalt.
Reports für beliebige Zeiträume für Zähler und Zählergruppen.
Automatische Abrechnungen basierend auf dem Messsystem im Intervall der Messstellenbetreiber.