Zertifizierungen

Zähler Zertifizierungen

Dieser Abschnitt fasst die in der Schweiz geltenden Regelungen zu Eichrecht und MID in Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch zusammen. Die Verordnung finden Sie hier: Verordnung des EJPD über Messmittel für elektrische Energie und Leistung (EMmV)

Measuring Instruments Directive (MID) - Zertifizierung

Bei dem Konformitätsbewertungsverfahren prüft eine bezeichnete Stelle, ob das Messmittel oder die Herstellung des Messmittels den gesetzlichen Anforderungen genügt. Die Konformitätsbewertung wird von der bezeichneten Stelle für den Hersteller des Messmittels durchgeführt. Der Hersteller stellt dann für das Messmittel die Konformitätserklärung hinsichtlich der Erfüllung einer Rechtsnorm aus.

Unterliegt das Messmittel der Messgeräterichtlinie 2004/22/EG (Elektro-, Wärme-, Wasser-, Kälte- oder Gaszähler), dann muss die Konformitätsbewertungsstelle zusätzlich von der EU-Kommission benannt werden.

Solche Messmittel sind am „CE“ respektive „CH“ in Kombination mit dem Metrologiekennzeichen „M“ erkennbar.

Beispiel:  CE M 20 (Eichungsjahr) 1259 (Eichstelle)

Lastgangzertifizierung 

Die Lastgangzertifizierung CH-Lastgang ermöglicht dem Verwender die Abrechnung anhand Zählerstandsablesungen mit mindestens 15 Minuten Intervall. Diese Zertifizierung erfordert zusätzliche technische Möglichkeiten und behandelt die Signierung, Datenspeicherung und die Übertragungswege (Sicherheit, Verschlüsselung) der Daten.

Alle 3-Phasen Energiezähler Telstar besitzen sowohl die MID- als auch die CH-Lastgang Zertifizierung .

Zertifizierungen im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Beide der folgenden Varianten deckt die smart-me Technologie ab:

Variante 1: ZEV Abrechnung mittels Zählerständen und Einheits- oder Doppeltarif (MID benötigt)

Ein ZEV kann mittels Zählerstandsbeginn und Zählerstandsende (Stichtagen) abgerechnet werden. Dafür wird vom Gesetzgeber lediglich ein Messgerät mit MID-Zertifizierung verlangt. Tarifunterschiede sind nur mit externem Signal möglich mit Hoch- und Niedertarif, ansonsten kann ein Einheitstarif genutzt werden.

Vorteil:

Nachteil Einheitstarif:

Nachteil Doppeltarif mit externem Tarifsignal:


Variante 2: ZEV Abrechnung mittels Lastgang und Mehrtarifsystem (MID und CH-Lastgang Zertifizierung benötigt)

Ein ZEV kann mittels Lastgangdaten (15-Minuten Intervalle) abgerechnet werden. Diese Variante eröffnet den vollen Umfang eines ZEV mit allen Vorteilen für Mieter und ZEV-Besitzer.

Vorteil:

Nachteil:

Zertifizierungen für Ladestationen

Bestimmungen zum Abrechnen von Ladestationen in der Schweiz

Ladepunkte im Mietverhältnis:

Die Schweiz verlangt von Ladestationshardware, welche in einem Mietverhältnis verwendet werden, grundsätzlich dasselbe wie bei üblicher Zählerhardware:


Ladepunkte im öffentlichen Bereich mit unterschiedlichen Nutzern:

Hinweis:
Die Beschriftungen rechts sind zwingende Symbole, welche auf der Hardware jederzeit sichtbar sein müssen, um MID, Lastgang oder Eichrecht zu besitzen.

Zwingende Beschriftungen auf der Ladehardware:

MID-Zertifizierung:


CH-Lastgang-Zertifizierung:

Bestimmungen zum Abrechnen von Ladestationen in Deutschland

Ladepunkte im Mietverhältnis:

Deutschland verlangt von Ladestationshardware, welche in einem Mietverhältnis verwendet werden, grundsätzlich dasselbe wie bei üblicher Zählerhardware:


Ladepunkte im öffentlichen Bereich mit unterschiedlichen Nutzern:

Hinweis:
Die Beschriftungen rechts sind zwingende Symbole, welche auf der Hardware jederzeit sichtbar sein müssen, um MID, Lastgang oder Eichrecht zu besitzen.

Zwingende Beschriftungen auf der Ladehardware:

MID-Zertifizierung:

Eichrecht:

Eichrecht Zertifizierung (Deutschland)

Das Eichrecht ist ein deutsches Gesetz, das die Genauigkeit und Transparenz von Messungen in Deutschland regelt. Beim Laden von E-Fahrzeugen stellt diese Verordnung sicher, dass die Messungen an den Ladestationen genau und transparent sind, um die Verbraucher zu schützen. 

Nach dem Eichrecht müssen E-Ladestationen mit einem Stromzähler ausgestattet sein, der zertifiziert und geeicht (MID) ist.
Der Stromzähler misst die verbrauchte Energie und bestimmt den Betrag, der dem E-Fahrer in Rechnung gestellt wird. 

Die Eichrecht-Vorschriften regeln auch andere Aspekte der Abrechnung. Die Ladestationen müssen die Preise deutlich anzeigen und den Kunden eine Quittung aushändigen, auf der die verbrauchte Energiemenge, der berechnete Preis und andere relevante Details angegeben sind.

Die Ladevorgänge müssen dabei durch eine unabhängige Transparenzsoftware auf ihre Korrektheit gegengeprüft werden können.

Das Eichgesetz regelt auch die Fragen der Datensicherheit und der Energieverluste bei den Ladevorgängen durch Verkabelung oder andere Mittel.

Nacheichung von MID Zählern

Alle Informationen unter Vorbehalt und gemäss EMmV 941.251  (Stand 1. Januar 2018).

Zähler

Zähler müssen vom eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) oder von einer ermächtigten Eichstelle wie folgt nach dem Verfahren nach Anhang 7 Ziffer 1 MessMV nachgeeicht werden: 

a. Zähler mit elektronischem Messwerk: alle 10 Jahre (smart-me 3-Phasen Energiezähler Telstar)

b. Zähler mit elektromechanischem Messwerk: alle 15 Jahre 

Wandler (Stromsensoren)

Wandler müssen vom METAS oder von einer ermächtigten Eichstelle wie folgt nach dem Verfahren nach Anhang 7 Ziffer 1 MessMV nachgeeicht werden: 

a. induktive Wandler mit unteilbarem Kern: alle 60 Jahre

b. andere Wandler als jene nach Buchstabe a: alle 2 Jahre. 


Verlängerung der Gültigkeit einer bestehenden Eichung

Die Zertifizierung ist, unabhängig vom Hersteller,  10 Jahre gültig. 

Eichen im Losverfahren (statistisches Prüfverfahren)

Die SAK und die CKW eichen smart-me Zähler im Losverfahren kostenpflichtig nach. Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt an die jeweiligen Leiter der Eichstellen. In der Praxis werden die meisten Zähler in ZEV nicht nachgeeicht sondern, über die Jahre abgeschrieben und am Ende von deren Lebenszeit durch neue Zähler ersetzt.

Das Prüfen im Losverfahren erfordert eine erste Stichprobenüberprüfung nach 5 Jahren und dann periodisch alle 5 Jahre wieder.

Gibt das METAS das Los nach Buchstabe E Ziffer 6 frei, so gelten die Zähler des freigegebenen Loses für weitere 5 Jahre als geeicht, sofern sie dem statistischen Prüfverfahren unterstellt bleiben. 

Konsequenz

Läuft die Eichung der Geräte aus und ein Loseichungsprüfverfahren ist nicht möglich, müssen die Zähler nach 10 Jahren mit neuen Geräten ersetzt werden.

MINERGIE Zertifizierung mit smart-me

Zur MINERGIE-Zertifizierung bedarf es eines passenden Messystems für das verlangte Monitoring. Dafür geeignet sind laut Reglement von Minergie "zertifizierte Modul Systeme" sowie "nicht zertifizierte Systeme", welche die nötigen Daten erheben und visualisieren können. (Stand: 6.2.2023,  bitte konsultieren Sie zur Abklärung Minergie für aktuelle Informationen)

Reglement MINERGIE:

Unter Abschnitt 1.5.1 steht, das auch nicht zertifizierte Messsysteme verwendet werden dürfen, sofern sie den Ansprüchen des Produktreglements von MINERGIE-P und -A genügen.

Produktreglement MINERGIE-P und -A: 

Punkt 15 Monitoring: Verweis auf die detaillierten Anforderungen im "Anhang E" des gleichen Dokuments.

(Stand 06.02.2023 Produktreglement 2021) 

Anhang E: Anforderung an das Monitoringsystem

Die Monitoring-Einrichtungen von Minergie-Bauten, die gemäss Kapitel 15 mit einer solchen ausgerüstet werden müssen, haben folgenden Anforderungen zu genügen:

Energieflüsse

Es müssen mindestens die folgenden Energieflüsse separat gemessen werden:

Zusätzlich für Gebäude >2000m2 EBF je eine zentrale Messstelle pro Gebäude:

Es wird empfohlen, den Energieverbrauch des Elektroheizstabes mit einem separaten Zähler zu messen, sofern ein solcher im Wassererwärmer verwendet wird.

Messung und Messdatenverarbeitung

Die Anforderungen bezüglich zu messender Energieflüsse und an die Messung sind

Minimalanforderungen. Differenzierungen sind zulässig und erwünscht.

Visualisierung


Wie erfüllt smart-me alleine die Anforderungen?

Smart-me und das Energiemonitoring System erfüllen diese Anforderungen mit: