Elektromobilität

E-Mobilität planen

Die E-Mobilität ist ein grosser Verbraucher innerhalb einer Liegenschaft oder Areals. Mit der Zunahme an Verfügbaren Ladestationen müssen nachfolgende Punkte bei jeder geplanten Infrastruktur zwingend geklärt werden:

Lastmanagement der E-Mobilität

Das Lastmanagement oder das Verhalten der Ladestationen bei definierten Ressourcen steht in direktem Zusammenhang mit der effektiven Verfügbarkeit der Ladestationen und der Ausfall Sicherheit der gesamten Anlage.

Generell muss ab zwei Ladestationen im System ein Lastmanagement aktiv die Kapazitätsverteilung steuern.

Es soll damit verhindert werden, dass zu hoher Strombezug der Ladeinfrastruktur dazu führt, das Absicherungen zum Schutz der Infrastruktur ausgelöst werden.
Die Folge davon wären vorübergehenden Stromausfall in teilen oder im gesamten Areal, sowie Service Leistungen zur Instandstellung der Situation.

Gleichzeitig muss eine Reduktion der Ladeleistung gewährleistet werden wenn der Energieversorger bei Unterversorgung sein Netz schützen muss.

Das Lastmanagement übernimmt neben des Überlastschutzes normalerweise noch weitere Funktionen:

Mehr Details finden Sie unter "Beschreibung Lastmanagement" im jeweiligen Thementeil.

Abrechnung der E-Mobilität an Mieter

Ladestationen sind Grossverbraucher und werfen entsprechende Kosten bei der Nutzung auf.
Primär die zum Laden verwendete Energie, andererseits der Betriebsstrom und die Verluste daraus, sowie eine eventuelle Miete der Ladestation.

Die Abrechnung kann zum Einheits- oder Mehrtarif erfolgen, z.B. Hoch-, Nieder und Solartarif, in Abhängigkeit der verwendeten Hardware und der Abrechnungslösungskombination.

Mehr Details finden Sie unter "Abrechnung" im jeweiligen Thementeil.

Abrechnung der E-Mobilität gegenüber Dritten oder Unbekannten (Öffentlich / Halböffentlich)

Bei Installation von Ladeinfrastruktur entstehen oftmals hohe Kosten. Ein guter Weg die Amortisation zu beschleunigen oder auch um ein gewünschtes öffentliches Angebot zu ermöglichen, ist die Ladestation Dritten zugänglich zu machen. 

Um eine Ladestation der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen bedarf es einer E-Mobility Backendsoftware.

Die Backendsoftware übernimmt dann die die Freigabe einer Ladung an Dritte in Abhängigkeit Ihrer Bedürfnisse und gewählter Bezahlmethode.

Mehr Details finden Sie unter "Abrechnung" im jeweiligen Thementeil.

Die verschiedenen Kombinationen im Detail

smart-me ZEV und smart-me Pico Ladestation

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smart-me ZEV und Fremdstationen

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Drittanbieter ZEV und smart-me Pico Ladestation

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