smart-me Billing für deutschen Mieterstrom

Voraussetzung 

Sie brauchen ein smart-me Professional Abo, um Stromabrechnungen nach  dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erstellen zu können.   

Video Tutorial

Unser Video Tutorial erklärt Ihnen Schritt für Schritt die zusätzlich notwendigen Einstellungen.

Einleitung 

Im smart-me Billing können mithilfe einiger Zusatzeinstellungen Stromrechnungen gemäss den Vorschriften von Paragraph § 42 des Deutschen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erstellt werden. 

WICHTIG:  Damit Sie die Zusatzeinstellungen für Mieterstrom erfolgreich vornehmen können, müssen Sie vorher die virtuellen Tarife für Ihre Liegenschaft eingerichtet und die normalen Einstellungen des smart-me Billings vorgenommen haben.

WICHTIG:  Bei Mieterstrom muss immer mit den virtuellen Tarifen gearbeitet werden.

Beispiel Mieterstromabrechnung

Eine fertig konfigurierte Mieterstromabrechnung kann folgendermassen aussehen: 

Musterrechnung Mieterstrom.pdf

Einstellungen allgemein

Hier nehmen Sie die allgemeinen Einstellungen für die Darstellung des Rechnungsdokument vor. Dort nehmen Sie auch die bereits aus dem im normalen Billing Artikel beschriebenen Einstellungen vor:

Zusätzlich können Sie nun unten im Bereich "Mieterstrom Deutschland" den Button aktivieren.  Damit werden die zusätzlichen Einstellungen für die Mieterstrom - Erweiterungen freigeschaltet.

Direkt hier können Sie folgende Erweiterungen machen:

Netzbetreiber

Hier legen Sie fest, wer der Versorgungsnetzbetreiber bei Ihnen ist. Die Information sollten Sie von Ihrem Elektroinstallateur/PV Anlagenbauer oder im Internet erhalten.

Kundenservice / Schlichtungsstelle

Vorschlag Titel:

Was uns antreibt? Ihre Zufriedenheit

Vorschlag Freitext (für ganz Deutschland / ohne Gewähr auf Rechtssicherheit):

"Kundenservice steht bei uns an erster Stelle. Sie erreichen uns unter der Nummer 01234 / 87589.

Falls es dennoch zu Beschwerden kommen sollte und Sie – wider Erwarten – nach vier Wochen keine Antwort oder Abhilfe von uns erhalten haben, können Sie eine Schlichtung beantragen:


Schlichtungsstelle Energie e. V.

Friedrichstraße 133

10117 Berlin

Telefon: +49 (0) 30 / 27 57 240 – 0

Fax: +49 (0) 30 / 27 57 240 – 69

E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de"

ACHTUNG: Die aufgeführte Schlichtungsstelle ist nur als Beispiel genannt. Es gibt in Deutschland eine Vielzahl an Schlichtungsstellen und Sie haben die freie Wahl. Kontaktieren Sie die gewünschte Schlichtungsstelle frühzeitig.

Diese Informationen werden in Ihrem Rechnungsdokument ganz unten aufgeführt.

Konfiguration der Liegenschaft

Wechseln Sie oben im Reiter auf den Menüpunkt "Konfiguration", hier können Sie nun die freigeschalteten Erweiterungen für die Liegenschaft und in den einzelnen Wohneinheiten vornehmen. Klicken Sie zuerst auf den Ordner der gewünschten Liegenschaft.

Reststromzusammensetzung

Ganz oben können Sie die Reststromzusammensetzung definieren. Der Reststrom ist die Strommenge, die nicht direkt von Ihrer Mieterstromanlage selbst produziert wird, sondern vom Netz dazu geliefert werden muss. Die Angaben zur Zusammensetzung des Reststroms erhalten Sie von ihrem gewählten Reststromanbieter.

Ein Beispiel kann so aussehen:

Verbrauch im Vergleich zur Vorperiode und anderen

Direkt darunter können Sie zum Vergleich die Stromwerte von Vergleichswerten definieren.

Das Rechnungsdokument wird den Stromempfängern diese Referenzwerte sowie den eigenen Verbrauch in der Vorperiode ausgeben.

ACHTUNG: Denken Sie daran, die richtigen Werte  für die von Ihnen gewählte Abrechnungsperiode einzusetzen.  Wenn Sie also monatliche Rechnungen erstellen, wählen Sie die Referenzwerte auf Monatsbasis usw.

% Stromverbrauch Deutschland

Angaben der Tabelle ohne Gewähr.

Praxistipp:  Direkt unter dem Eingabefeld für den Verbrauch zur Vorperiode und anderen finden Sie die von Ihnen bereits konfigurierten Virtuellen Tarife. Wenn Sie einen Einheitstarif verrechnen möchten (Netz- und Solarstrom sind gleich teuer), dann müssen Sie in einem Mieterstrommodell trotzdem zwei Tarife (mit dem selben Preis) definieren. Dies stellt sicher, dass die Abgaben auf die verschiedenen Stromkomponenten von unserem Billing Tool korrekt ermittelt werden können.

Definition der Tarifkomponenten pro Stromsorte

Weiter unten können Sie unter "Sonstiges" die Tarifkomponenten pro Stromsorte (Netz und Solar) definieren. Dies hat den Zweck, dem Endkunden aufzuzeigen, wie sein Strompreis zustande kommt. Sie müssen dies sowohl für den Netzstrom, wie auch den Solarstrom tun. Die Komponenten müssen zusammen den von Ihnen definierten Preis pro Stromsorte (haben Sie bei den Virtuellen Tarifen festgelegt) ergeben, ansonsten gibt Ihnen das Billing eine Fehlermeldung aus.

Sie können entweder die Standard- Mieterstrom-Tarifkomponenten direkt einfügen oder über "Editieren" einzelne Tarifkomponenten erfassen.

Wichtig: Wählen Sie den korrekten Typ beim Editieren bzw. spezifizieren Sie ob es sich um eine Tarifkomponente des Netzstroms (Reststroms) oder des Solarstroms handelt.

Wichtig: Die Angaben zu der Zusammensetzung der Komponenten für den Netzstrom (Reststrom) erhalten Sie bei Ihrem gewählten Reststromanbieter.

Der Solarstrom besteht üblicherweise nur aus EEG-Umlage und Erzeugungspreis.

Ein fertige Konfiguration kann so aussehen:

Danach haben Sie alle Einstellungen auf der Ebene Liegenschaft vorgenommen.  Zum Abschluss müssen Sie noch in den einzelnen Wohneinheiten die Kundennummer und die Angaben zum Vertrag und Laufzeit eintragen.

Konfiguration der Wohneinheiten

Klicken Sie nun nacheinander auf die verschiedenen Wohneinheiten Ihrer Liegenschaft und spezifizieren Sie:

Kundenummer

Hier legen Sie die Kundennummer für diese Wohnung / Einheit fest.

Vertrag und Laufzeit

Hier können Sie vertragliche Bestimmungen einfügen. Ein Beispiel (ohne Gewähr auf Rechtssicherheit) wäre:

Ihr Vertrag hat eine Laufzeit bis DD.MM.YYYY und verlängert sich entsprechend der Regelung in Ziffer X Ihres Stromliefervertrages um ein Jahr, wenn keine rechtzeitige Kündigung erfolgt. Die Kündigung des Stromliefervertrages ist Ihnen mit einer Frist von drei Monaten zum DD.MM.YYYY gemäß Ziffer X des Stromliefervertrages möglich. Ein Sonderkündigungsrecht bleibt unberührt

Gratulation, Sie haben es geschafft! Wenn Sie nun Rechnungen im smart-me Billing Tool generieren, wird Ihnen ein Rechnungsdokument mit allen nötigen Angaben sowie den visuellen Darstellungen ausgegeben.